Impressum
Hotel am Flugplatz UG
Ottersleber Chaussee 95
39120 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 / 63677700
Fax: +49 (0) 391 / 63677699
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hotelamflugplatz.eu
Inhaber:
Elena Borgsdorf
Aufsichtsbehörde:
Landkreis Magdeburg
Kammer:
IHK Magdeburg
Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Haftungsbeschränkung
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AGB`s
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Hotelaufnahmeverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel am Flugplatz UG.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Gastes bzw. des Bestellers oder Vermittlern von Hotelzimmern enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden vom Flugplatzhotel ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Gastes beim Hotel am Flugplatz UG oder bei Hotelvermittlern kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels oder des Hotelvermittlers ein Beherbergungsvertrag (nachfolgend: „Vertrag“) zustande.
Vertragspartner sind das Hotel am Flugplatz UG und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet der dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel am Flugplatz UG eine entsprechende Erklärung vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, vor allem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken ist untersagt.
III. Leistungen / Zahlungen
Das Flugplatzhotel ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer nach Maßgabe dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Das Flugplatzhotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
Die Hotelpreise schließen die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Rechnungen des
Hotel am Flugplatz UG sind sofort, spätestens bei Abreise, ohne Abzug zahlbar. Bei Firmenrechnungen kommt der Vertragspartner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, die im Geschäftsverkehr 8 % und gegenüber Verbrauchern 5 % über dem Basiszinssatz betragen.
Der Gast kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel am Flugplatz UG aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt / Stornierung
Das Hotel am Flugplatz UG räumt dem Gast ein Rücktrittsrecht unter folgenden Bedingungen ein: Bis einen Tage vor der Anreise kann der Gast ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, abweichende Stornobedingungen wurden vom Hotel am Flugplatz UG ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Der Rücktritt muss bis zu diesem Zeitpunkt dem Hotel am Flugplatz UG schriftlich zugegangen sein. Im Falle einer späteren Stornierung hat das Hotel am Flugplatz UG gegen den Gast einen Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in Höhe von 100 Prozent am Anreisetag des vereinbarten Übernachtungspreises.
Das Hotel am Flugplatz UG wird bemüht sein, die durch Stornierung freigewordenen Zimmer anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht, oder nur zum Teil gelingen, wird der entstehende Ausfall mit 100% vom vereinbarten Zimmerpreis für die Zeit des Ausfalles (Zimmerleerstand) berechnet.
Wird eine gem. Ziff. III.3 verlangte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist
geleistet, ist das Hotel am Flugplatz UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Hotel am Flugplatz UG ist zudem berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa bezüglich des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden
· das Flugplatzhotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden könnte, eine unbefugte Benutzung i.S.v. Ziff. II.3 vorliegt.
Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in
Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz.
V. Anreise / Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel am Flugplatz UG hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Das bestellte Zimmer steht ab 13.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Einen Anspruch auf frühere Bereitstellung hat der Gast nicht.
Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Andernfalls hat das Hotel am Flugplatz UG das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast hat das Zimmer dem Hotel bis spätestens um 12.00 Uhr am vereinbarten Abreisetag geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Flugplatzhotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis und ab 13.00 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
VI. Haftung / Verjährung
Die vertragliche Haftung des Flugplatzhotel für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Das Hotel haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Altstadthotel oder seine Dienstnehmer hieran ein grobes Verschulden trifft.
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Flugplatzhotel nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag.
Die Verwahrung von kostbaren Gegenständen, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden.
Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.
Die Benutzung der Parkplätze am Haus erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
Das Hotel haftet nicht für Diebstahl des eingebrachten Fahrzeuges, ebenso nicht für Diebstahl von Gegenständen aus eingebrachten Fahrzeugen. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen an eingebrachten Fahrzeugen. Auch für alle anderen Arten von wetterbedingten Schäden oder Behinderungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Hierfür ist allein der Gast verantwortlich!
Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden in seinem Hotelzimmer unverzüglich, dem Hotel am Flugplatz UG, anzuzeigen und dem Hotel somit Gelegenheit zu geben, den Mangel abzustellen. Schadenersatzansprüche lehnt das Hotel ab.
VII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Haldensleben vereinbart. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Haldensleben. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: April 2011